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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Designerin Julia Fest, Gossowstr. 5, 10777 Berlin, und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die ausschließliche Gütigkeit dieser Bestimmungen, auch bei entge-genstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, daß etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
1.2Abweichende Regelungen, Nebenabreden und Änderun-gen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1Angebote sind bis zur endgültigen Auftragserteilung unver-bindlich und stets freibleibend. Angebote sind längstens gültig bis 4 Wochen nach Ausstellungsdatum, unter dem Vorbehalt, daß die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverän-dert bleiben.
2.2Jedes Angebot wird individuell erstellt. Die Preise gelten aus-schließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf andere Aufträge oder Personen übertragbar.
2.3 Auch mit der Designerin mündlich geschlossene Aufträge und Auftragsbestätigungen sind nach BGB rechtsgültig.

3. Terminabsprachen

3.1Frist- und Terminvereinbarungen sind schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkver-trag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werk-leistungen gerichtet ist.
4.2Die Entwürfe und Werkzeichnungen der Designerin sind per-sönliche geistige Schöpfungen, die dem Urheberrechtsgesetz unterliegen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gel-ten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpf-ungshöhe nicht erreicht ist.
4.3Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den je-weiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Nutzungs-rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
4.4Die Werke der Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede erneute oder zusätzliche Nutzung der Entwürfe und Werk-zeichnungen ist nur mit Einwilligung der Designerin und nach Ver-einbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Dassel-be gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen.
4.5Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrück-liche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
4.6Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
4.7Die Designerin ist bei einer Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Werkzeichnungen als Urheber zu nennen.

5. Vergütung und Fälligkeit

5.1Die Schaffung von Entwürfen, Reinzeichnungen und sämtli-che Tätigkeiten, die die Designerin für den Auftraggeber er-bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas ande-res vereinbart ist. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen oder weitere Entwürfe, die nicht Inhalt des Angebotes sind, so werden diese gesondert berechnet.
5.2Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes bzw. sofort nach Rechnungsstellung und ohne Berücksichtigung evtl. vorzubrin-gender Beanstandungen fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer-den die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Designerin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
5.3Bei Auftragserteilung ist die branchenübliche, dem Auftrags-honorar angemessene Anzahlung zu leisten.
5.4Ein differenzierter Kostenvoranschlag, der Recherchen bzw. eine Einarbeitung in die Materie voraussetzt, wird mit 25,00 EUR berechnet. Dieser Betrag wird bei Auftragserteilung mit der Gesamtvergütung verrechnet.
5.5Der Auftraggeber hat zwei Wochen nach Auftragsabschluss Zeit, den Auftrag schriftlich zurückzuziehen. Die Vergütung für bereits begonnene Arbeiten ist sofort nach Rechnungsstellung und ohne Berücksichtigung evtl. vorzubringender Beanstandun-gen fällig.
5.6Verzögert sich die Fertigstellung eines Projektes aufgrund des Kunden, steht es der Designerin frei, weitere Teilzahlungen vor Fertigstellung in Rechnung zu stellen.
5.7Hat die Designerin den Eindruck, der Kunde verzögert die Freigabe mit Vorsatz, z. B. um die Zahlung zu verzögern – steht es der Designerin frei, jederzeit Teilzahlungen oder den Restbetrag in Rechnung zu stellen und weitere Dienstleistungen bis zur Zahlung einzustellen.
5.8Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Hö-he von derzeit 8,17% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bun-desbank verlangen und weitere Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung versagen. Die Geltendmachung eines nachge-wiesenen Schadens bleibt davon unberührt.

6. Sonderleistungen, Drittanbieter und Nebenkosten

6.1Sonderleistungen wie Umarbeitungen oder Änderungen von Reinzeichnungen sowie die Schaffung neuer Entwürfe, die nicht Teil des Angebotes sind, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Gleiches gilt für andere Zusatzleistungen wie z. B. Druckabwicklung, Produktionsüberwachung. Auslagen für im Rahmen des Auftrags entstandene Nebenkosten (z. B. Ausdru-cke, Handmuster) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.2Die Designerin ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendi-ge Fremdleistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdan-bieters.
 
 


Die Vergabe von Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Proofs, Programmierung) nimmt die Designerin aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Der Auftraggeber stellt die Designerin von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Fremdleistung.
6.3Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, stellt der Auftraggeber die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungs-rechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2Gefahr und Kosten des Transports von Vorlagen, Datenträ-gern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftrag-geber.
7.3Die Designerin ist niemals verpflichtet, offene Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Offene Daten bleiben Besitz der Designerin. Entgegen einiger Kundenmeinungen wird dieses Recht an den offenen Daten auch nicht durch die Projekt-honorierung erworben. Diese Rohdaten sind urhebergeschütztes Eigentum der Designerin.

8. Korrektur und Produktionsüberwachung

8.1Der Auftraggeber legt der Designerin vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
8.2Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprech-ende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eige-nem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Belegmuster, Referenz-Hinweise

9.1Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftragge-ber der Designerin drei einwandfreie Belegexemplare unent-geltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
9.2Es ist der Designerin gestattet, ihren Arbeiten einen Urheber-Hinweis und ihre Website-Adresse hinzuzufügen und zu verlinken.
9.3Die Designerin ist berechtigt, Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und auf ihrer Webseite zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1Die Designerin verpflichtet sich, Aufträge mit größtmög-licher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
10.2Eine Haftung der Designerin für mangelhafte Druckerzeug-nisse ist ausgeschlossen, wenn die Designerin weder mit der Kontrolle der Filme oder Andrucke noch mit der Druckabnahme beauftragt wurde.
10.3Gibt die Designerin auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag, haftet sie nicht für die Arbeitser-gebnisse der beauftragten Fremdanbieter.
10.4Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so übernimmt die Designerin keinerlei Haftung.
10.5Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.
10.6Beanstandungen gleich welcher Art sind der Designerin innerhalb von einer Woche nach Lieferung des Werkes schriftlich anzuzeigen. Bei Lieferung über ein Versandunternehmen wird eine Beanstandungsfrist von zwei Wochen gewährt. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
10.7Die Designerin haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
10.8Die Designerin ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Rechte Dritter (Copyright) an dem vom Kunden überlas-senen Bild-/Textmaterial oder Muster. Der Auftraggeber versi-chert, daß er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.9Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zuläs-sigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die De-signerin nicht.

11. Gestaltungsfreiheit

11.1Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits be-gonnene Arbeiten.

12. Schlußbestimmungen

12.1Erfüllungsort ist der Sitz der Designerin.
12.2Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.



Stand: Januar 2016


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